Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Verwendung des Begriffs Interessent wird aus Gründen der leichteren Lesbarkeit in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der gewohnten männlichen Sprachform verwandt. Sowohl für den Begriff Interessent, als auch für den Begriff Mitglied sind das weibliche, diverse und männliche Geschlecht adressiert.

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen im Verhältnis zwischen HEIMATTRAINING und Mitgliedern im Rahmen einer Mitgliedschaft, sowie zwischen HEIMATTRAINING und Interessenten im Rahmen eines Probetrainings. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds, Interessenten finden keine Anwendung.

§1 Vertragsinhalt, Vertragsschluss und Vertragsbeginn

1.1 Das Heimattraining Studio bietet betreutes EMS-Training und individuelles "personal Training" nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt an.

1.2 Der Vertrag über eine Mitgliedschaft kommt im HEIMATTRAINING Studio durch Unterschrift des Interessenten und durch Unterschrift eines Mitarbeiters des HEIMATTRAINING Studios zustande.

1.3 Vertragsbeginn ist der auf dem Vertragsdeckblatt für den Vertragsbeginn angegebene Zeitpunkt.

1.4 Ein Mitgliedsvertrag kann mit jugendlichen, die nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

§ 2 Vertragsdauer

2.1 Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestlaufzeit. Ist auf dem Deckblatt nichts anderes angegeben, verlängert sich die Vertragslaufzeit um den Zeitraum der ursprünglichen Laufzeit, jedoch nicht länger als 52 Wochen, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied innerhalb einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

2.2 Die Mitgliedschaft kann auf Antrag in Textform bei Schwangerschaft oder Krankheit ausgesetzt werden. Für den Krankheitsfall gilt dies erst ab einem voraussichtlichen Erkrankungszeitraum von wenigsten 4 Wochen. Der Antrag ist unter Vorlage eines ärztlichen Attests und unter Angabe des voraussichtlichen Verhinderungszeitraums zu führen. Der Antrag wird frühestens eine Woche nach Zugang gewährt. Die Vertragslaufzeit wird um den Zeitraum des Ruhens des Vertrags verlängert.

2.3 Das HEIMATTRAINING Studio ist berechtigt, bis zu 14 Tage pro Kalenderjahr zu schließen. Die Schließung wird dabei rechtszeitig angezeigt. Die Beitragspflicht des Mitglieds bleibt in voller Höhe bestehen.

§ 3 Kündigung

3.1 Kommt das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages der der Summe von zwei monatlichen Beitragsraten entspricht in Verzug, ist HEIMATTRAINING berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall ist HEIMATTRAINING berechtigt einen weiteren Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

3.2 Im Falle einer Beitragsanpassung ist das Mitglied nach Maßgabe von § 4.4 zur Kündigung berechtigt.

3.3 Bei nachweißlicher Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds durch eine Meldebescheinigung um einen Radius von wenigstens 30 km, steht dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Monatsfrist zum Monatsende zu.

3.4 Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vom Vorstehenden unberührt.

§ 4 Beitragshöhe, Zahlungsverfahren, Fälligkeit

4.1 Die Beitragshöhe und die Servicepauschale richten sich nach der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt.

4.2 Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren. Kosten für durch das Mitglied verschuldetet Abwicklungshindernisse der vorgenannten Zahlungsart hat das Mitglied zu tragen.

4.3 Rechnungen des HEIMATTRAINING Studios sind sofort ab Zugang fällig, wobei das Mitglied spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug gerät, wenn es hierauf in der Rechnung gesondert hingewiesen wurde.

4.4 Beitragsanpassungen durch das HEIMATTRAINING Studio sind nur nach rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung im Voraus an das Mitglied möglich und berechtigen das Mitglied den Vertrag vorzeitig innerhalb einer vierwöchigen Frist nach Zugang der Mitteilung zu kündigen. Macht das Mitglied von seinem Kündigungsrecht gebraucht, so tritt die Wirkung der Kündigungserklärung zum Zeitpunkt der angedachten Beitragsanpassung ein.

4.5 Dem HEIMATTRAINING Studio steht ein Preisanpassungsrecht für den Fall der gesetzlichen Erhöhung der Umsatzsteuer zu, wobei sich die Erhöhung auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Preisanpassung wird Zugang einer Erklärung in Textform zum folgenden Monatsersten fällig. Im Falle einer Verringerung der Umsatzsteuer, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend zugunsten des Mitglieds.

4.6 Der Beitrag ist durch Mitglieder im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat zu erbringen. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Zustandekommen eines Mitgliedvertrags wird am Tag des Zustandekommens des Vertrags fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

4.7 Soweit nach dem Vertragsdeckblatt eine Servicepauschale (z.B. für Nutzung und Reinigung der Funktionskleidung) vereinbart ist, wird diese ebenfalls im Voraus zum Monatsersten fällig.

§ 5 Pflichten des Mitglieds

5.1 Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass ihm gegenüber rechtlich bedeutsame Erklärungen durch das HEIMATTRAINING Studio (z.B. Mahnungen, Änderungen der Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

5.2 Das Mitglied hat unverzüglich Änderungen der Bankverbindung und der Adresse HEIMATTRAINING Studio gegenüber anzuzeigen. Entstehen dem HEIMATTRAINING Studio Kosten aufgrund einer verspäteten Anzeige, sind diese vom Mitglied zu tragen.

§ 6 Trainingsdurchführung

6.1 Durch die Anmeldung zum Training erklärt das Mitglied gesundheitlich zur Teilnahme am Training in der Lage zu sein. Das Mitglied verpflichtet sich bestehende oder aufgetretene Erkrankungen oder sonstige pathologische Zustände vor Trainingsbeginn mitzuteilen. HEIMATTRAINING behält sich vor, das Mitglied in einem solchen Falle bis zur Genesung vom Training auszuschließen.

6.2 Während des Trainings hat das Mitglied den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten

6.3 Das Mitglied hat nur bei pünktlichem erscheinen Anspruch auf den vollständigen Trainingstermin. Die Beitragshöhe bleibt von einer Verspätung unberührt, ohne dass das Mitglied die Nachholung verlangen kann.

6.4 Terminabsagen sind wenigstens 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Andernfalls trägt das Mitglied die Kosten des Trainingstermins, ohne Anspruch auf Nachholung zu haben.

6.4.1 Alle Termine, die rechtzeitig oder krankheitsbedingt (mit Nachweis) abgesagt werden, können bis zum Ende der Vertragslaufzeit nachgeholt werden. Mit Vertragsende verfallen die angesammelten, nicht in Anspruch genommenen Trainingseinheiten unwiederbringlich.

6.5 Im Falle der Überbuchung behält sich HEIMATTRAINING das Recht vor, einen Termin abzusagen.

§ 7 Haftung

7.1 Bei leichter Fahrlässigkeit gilt eine Haftung des HEIMATTRAININGs nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesen Fällen wird die Höhe auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Pflichten, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes begrenzt. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, die eine Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen wird die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des HEIMATTRAININGs auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Dies gilt auch für den Fall der Haftung von Erfüllungsgehilfen des HEIMATTRAININGs.

7.2 HEIMATTRANIG haftet nicht für den Verlust von von den Mitgliedern zum Training mitgeführten Gegenständen.

§ 8 Änderungen dieser AGB

HEIMATTRAINING ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Ausgenommen hiervon sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Mitglieder werden im Falle der Änderung in hierüber Kenntnis gesetzt, wobei ihnen Gelegenheit gegeben wird, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen. Die Mitglieder werden zudem darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Falle des Ausbleibens eines Widerspruchs die geänderten AGB wirksam werden.

§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort

Für die Vertragsdurchführung gilt als Erfüllungsort der Geschäftssitz des HEIMATTRAINING Studios. Soweit nach den gesetzlichen Regelungen Prorogation ermöglicht wird, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der HEIMATTRAINING Studios.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages, sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen in der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.